Vermeiden Sie die persönliche Haftung. Nicht erst das kommende Unternehmensstrafrecht, schon das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz birgt Risiken bei unwirksamen Unternehmensstrukturen zur Vermeidung von Korruptions- und sonstigen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen.
Ein Hinweisgebersystem wird in vielen Rechtskreisen als essentieller Bestandteil eines wirksamen Compliance-Management-Systems ausdrücklich gefordert. Nur mit einem wirksamen Hinweisgebersystem wird sich ein Unternehmen im Fall des Falles exkulpieren können.
Das Ombudsmann-Modell ist die effektivste Art der Korruptionsbekämpfung; zugleich auch die preiswerteste.
Letztendlich führt dieser Meldekanal zu einem finanziellen Nutzen mittels Durchsetzung von Regressansprüchen.
Für Hinweisgeber ist es wichtig, dass Sie sich einer externen Person anvertrauen und dabei aber sicher sein können, dass Ihr Hinweis vertraulich behandelt wird.
Dem Bericht an Sie mit der strafrechtlichen Würdigung des Sachverhalts folgt, fakultativ, die Analyse der zugrundeliegenden Prozessschwäche im Unternehmen.
Eine sichere und direkte Kommunikation erfolgt über die (auftraggeber-)spezifische Telefon-Hotline und den obigen E-Mail-Account.
Es erfolgt keine Werbung mit dem Namen Ihres Unternehmens/Ihrer Institution.